Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ab 1. September 2023: Was Sie wissen müssen

Das Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz hat sich seit seiner Einführung als ein zentrales Instrument zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten in der Schweiz etabliert. Mit dem 1. September 2023 tritt eine überarbeitete Version des DSG in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf Website-Inhaber und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), haben wird. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Ihr Geschäft.

Das Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz hat sich seit seiner Einführung als ein zentrales Instrument zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten in der Schweiz etabliert. Mit dem 1. September 2023 tritt eine überarbeitete Version des DSG in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf Website-Inhaber und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), haben wird. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Ihr Geschäft.

1. Hintergrund und Kontext

Die Digitalisierung und die rasante Entwicklung von Technologien haben die Art und Weise, wie Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, revolutioniert. In diesem Kontext wurde das DSG überarbeitet, um den Schutz personenbezogener Daten in der modernen digitalen Landschaft sicherzustellen und gleichzeitig die Position der Schweiz im internationalen Datenschutzumfeld zu stärken.

2. Hauptänderungen im neuen DSG

2.1. Erweiterter Anwendungsbereich

Das neue DSG hat einen erweiterten territorialen Anwendungsbereich. Es gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, sondern auch für Unternehmen ausserhalb der Schweiz, die Daten von in der Schweiz ansässigen Personen verarbeiten.

2.2. Stärkere Rechte für betroffene Personen

Betroffene Personen haben nun erweiterte Rechte, einschliesslich des Rechts auf Information, des Rechts auf Zugang zu ihren Daten, des Rechts auf Berichtigung und des Rechts auf Löschung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Mechanismen haben, um diese Rechte effektiv umzusetzen.

2.3. Datenschutz-Folgenabschätzung

Unter bestimmten Umständen müssen Unternehmen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.

2.4. Datenschutzbeauftragter

Unternehmen, die regelmässig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dieser ist für die Überwachung der Einhaltung des DSG verantwortlich und dient als Ansprechpartner für Datenschutzfragen.

3. Was bedeutet das für Website-Inhaber?

3.1. Cookies und Tracking-Tools

Website-Inhaber müssen transparenter über die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Tools informieren. Besucher müssen die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zu geben oder zu verweigern, bevor solche Tools aktiviert werden.

3.2. Datenschutzerklärung

Jede Website, die personenbezogene Daten von Besuchern erfasst, muss eine klare und verständliche Datenschutzerklärung haben, die über die Art der erfassten Daten, den Zweck der Verarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen informiert.

4. Was bedeutet das für KMU?

4.1. Datenverarbeitungsregister

KMU müssen ein Register der Datenverarbeitungstätigkeiten führen. Dieses Register sollte alle Verarbeitungstätigkeiten, die Zwecke der Verarbeitung und die betroffenen Datenkategorien enthalten.

4.2. Schulung und Bewusstsein

KMU sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die Bestimmungen des DSG informiert sind und regelmässige Schulungen zur Einhaltung des Datenschutzes erhalten.

4.3. Verträge mit Datenverarbeitern

Wenn KMU Dienstleister beauftragen, die in ihrem Namen personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sie sicherstellen, dass diese Verträge die Datenschutzanforderungen des neuen DSG erfüllen.

5. Schlussfolgerung

Das neue DSG bringt erhebliche Änderungen mit sich, die sowohl für Website-Inhaber als auch für KMU relevant sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um Bussgelder und Reputationsverluste zu vermeiden. Die Einhaltung des DSG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Gelegenheit, das Vertrauen der Kunden zu stärken und den Wert der Datensicherheit in der modernen Geschäftswelt zu betonen.

Disclaimer:
Dieser Text nimmt keineswegs Anspruch auf 100% Gültigkeit und rechtliche Verbindlichkeit. Informieren Sie sich zum Thema Datenschutz bitte immer via Ihrem Anwalt und Datenschutzpartner.

 

Website & Online Shop – Datenschutz DSG konform, Checkliste Datenschutz revDSG

Zur Blog-Übersicht

WIR ARBEITEN UNTER ANDEREM FÜR ...

Stiftung für Konsumentenschutz

swiss alpine herbs - SWISSALPINEHERBS

Schweizerische Eidgenossenschaft

BETAX Genossenschaft BERN

männer.ch - Dachverband Schweizer Männer- & Väterorganisationen

UBS Bank - Y

medbase Gruppe

REKA Genossenschaft

Kyburz Saphire, Safnern - Optische Komponenten Saphir, Keramik

Edition Königstuhl

Gemeinde Urtenen-Schönbühl

LKBV - Luzerner Kantonal-Blasmusikverband

stadtwerke kongress aarau

Casafair - Eigentum mit Verantwortung

alfred egli salm stiftung

Swisspower AG

Gemeinde Moosseedorf

Einwohnergemeinde Lengnau

reCIRCLE AG - Die Mehrwegsystem-Lösung

HESAV - Haute Ecole de Santé Vaud

Rettenmund Solutions hat 4,98 von 5 Sternen 40 Bewertungen auf ProvenExpert.com