Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt, bringt bedeutende Veränderungen für den Schutz personenbezogener Daten in der Schweiz. Das Gesetz wurde entwickelt, um den steigenden Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen.
Eine der wichtigsten Neuerungen des DSG ist die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen. Gemäss dem neuen Gesetz haben Einzelpersonen das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie können auch verlangen, dass ihre Daten berichtigt, gelöscht oder eingeschränkt werden, wenn sie ungenau, unvollständig oder nicht mehr relevant sind. Darüber hinaus haben die Betroffenen das Recht auf Datenübertragbarkeit, was ihnen ermöglicht, ihre Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen zu übertragen.
Das DSG legt auch strengere Regeln für die Datenverarbeitung fest. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten rechtmässig, fair und transparent verarbeiten. Sie müssen auch den Grundsatz der Datenminimierung beachten, indem sie nur die Informationen sammeln, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Darüber hinaus müssen sie angemessene technische und organisatorische Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des DSG ist die Einführung des sogenannten “Rechts auf Vergessenwerden”. Dieses Recht ermöglicht es den betroffenen Personen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere wenn die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden oder wenn die Verarbeitung unrechtmässig erfolgt ist.
Das DSG sieht auch vor, dass bestimmte Datenverarbeitungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen dürfen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Die Einhaltung des neuen Datenschutzgesetzes wird von der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) überwacht. Die EDÖB ist befugt, Untersuchungen durchzuführen, Bussgelder zu verhängen und bei Datenschutzverletzungen einzuschreiten.
Mit dem Inkrafttreten des neuen schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ab dem 1. September 2023 werden die Datenschutzstandards in der Schweiz gestärkt und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten gegeben. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.